Und wie sieht es rechtlich aus?
Diese Frage wird mir bei JEDER meiner Fortbildungen zum Thema Podcasting gestellt. Und immer muss ich sagen: "Informieren Sie sich beim jeweiligen Anbieter. Die rechtliche Lage ist kompliziert."Rechtliches zum Einsatz fertiger Podcasts im Unterricht
Lehrer Online hat sich ausgiebig mit dem Thema "Podcasts und Copyright" auseinandergesetzt. Zusammenfassend heisst es dort:
"Beim Abspeichern einzelner Podcast-Folgen oder einem Abonnement entstehen Vervielfältigungen, die nach den Vorschriften über den Unterrichtsgebrauch zu beurteilen sind. Wichtigste Einschränkung ist hier, dass nur kleine Teile eines Werkes oder Werke geringen Umfangs genutzt werden dürfen. Die Einhaltung dieser Beschränkung ist aus technischen Gründen bei Podcasts schwierig.Quelle: www.lehrer-online.de
In diesem Zusammenhang ist allerdings auch zu beachten, dass die in den Nutzungsbedingungen vorgesehene Beschränkung auf den privaten Gebrauch vielfach nur dazu dienen dürfte eine kommerzielle Verwertung der Podcasts zu unterbinden und an den Fall des Einsatzes von Podcasts im schulischen Bereich vom Anbieter gar nicht gedacht wurde. Daher empfiehlt sich bei längeren Podcasts eine Nachfrage beim Anbieter, ob er die Speicherung auf den Computersystemen der Schule gestattet.
Unproblematisch ist dagegen der bloße Abruf eines Podcasts durch die Lehrkraft selbst ebenso wie der bloße Abruf durch die Schülerinnen und Schüler. Die scheinbar entgegenstehenden Nutzungsbedingungen sind dann kein Hinderungsgrund, weil eine Nutzung, wie Frau Henneke sie plant, bereits aufgrund des Urheberrechtsgesetzes zulässig ist und vom Rechtsinhaber nicht eingeschränkt werden kann. Um rechtliche Untersicherheiten zu vermeiden, ist Frau Henneke daher zu raten, sich möglichst auf den Abruf eines Podcasts im Unterricht zu beschränken, das heißt die MP3-Dateien des Podcasts weder einzeln zu speichern noch per Podcatcher zu abonnieren - es sei denn die Nutzungsbedingungen eines Podcasts gestatten ausdrücklich speziell schulische Nutzung oder nichtkommerzielle Nutzung insgesamt."
Lehrer Online spielt auf seiner Seite sämtliche mögliche Einsatzformen eines Podcasts durch und gibt konkrete und detaillierte Hinweise auf Gesetztestexte, aktuelle Rechtsprechung und offene Fragen. Ich als Nicht-Jurist muss eine klare Ja/Nein-Antwort letztlich schuldig bleiben und kann nur sagen: Informieren Sie sich und entscheiden Sie selbst, wie Sie verfahren möchten.
Rechtliches für Podcastproduzenten (Stichwort: GEMA)
Natürlich muss auch an Recht und Ordnung gedacht werden, wenn man selbst zum Podcaster werden möchte. Wie sieht es mit Lizenzen aus? Muss man zahlen? Und wenn ja, wieviel? Die GEMA ist hier Ansprechpartner für alle Fragen: Nach langem Warten hat die GEMA nun endlich ein Gebührenmodell für Podcaster aufgesetzt. Im Lizenzshop stehen Podcastern Lizenzen für die Nutzung des GEMA-Repertoires ab 10 Euro zur Auswahl. Je nachdem, wieviel Musik im eigenen Podcast verwendet werden soll, steigen die Angebote bis hin zu 90 Euro, dafür dürfen dann aber auch über 30 Songs pro Monat im Podcast gesendet werden.
Die "Regeln" für einen GEMA-konformen Podcast sind jedoch nicht ohne:
GEMA-konforme Podcasts gelten für Podcaster:
- die ihren Podcast auf einer, zwei oder drei URLs anbieten,
- deren Podcast nicht häufiger als täglich erscheint,
- deren einzelne Episoden des Podcasts nicht länger als 30 Minuten sind,
- die in jedes Musikwerk in ihrem Podcast in der Weise hineinmoderieren dass er nicht isoliert werden kann,
- die die Episoden ihres Podcasts nicht mit ID-Tags (Schnittmarken) versehen,
- die in ihrem Podcast Musikwerke zu maximal 50% ausspielen...
(in Auszügen zitiert von http://www.gema.de/musiknutzer/senden/podcast.shtml)
Weitere Informationen und den GEMA-Lizenzshop gibt es hier:
http://www.gema.de/musiknutzer/senden/podcast.shtml




